100.- Euro Beteiligung nach Komatrinken?

Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU Jens Spahn fordert aufgrund der hohen Zahlen komatös eingelieferter Kinder und Jugendlichen eine finanzielle Beteiligung der Eltern an den Kosten der medizinischen Behandlung in Höhe von 100.- Euro.

Wir von der bcgh sehen diesen Vorschlag sehr kritisch, weil es nicht auszuschließen ist, dass Kinder und Jugendlichen eine dringende und lebensnotwendige medizinische Versorgung nicht erhalten. Eine Gefährdung der behandlungsbedürftigen Kinder und Jugendlichen ist durch eine solches Zwangsgeld nicht auszuschließen – eine Gefährdung durch Nichtbehandlung wäre hierdurch sogar wahrscheinlicher.

Kinderärzte wissen, dass Eltern auf 16-jährige keinen umfassenden Einfluss mehr haben. Es kann nicht das Ziel sein, dass Eltern am Wochenende auf den Parties ihrer Kinder und Jugendlichen Wache halten, um Alkoholexzesse zu vermeiden.

Bei Jugendlichen wäre eine solche Strafandrohung ebenfalls wirkungslos.

Eine wirksame Prävention muss früher ansetzen.

Bei den Kindern und Jugendlichen muss die Botschaft ankommen, dass es überhaupt nicht „chic“ ist, sich zu betrinken.

Diese Botschaft darf nicht durch Werbung, insbesondere in dem für Kinder und Jugendliche so wichtigen Bereich Sport fahrlässig konterkariert werden.

Die aktuelle Studie der DAK belegt dagegen eindeutig:

Es bestätigt sich ein robuster korrelativer Zusammenhang zwischen Alkoholwerbung und Trinkverhalten / Einstellungen gegenüber Alkohol.“

Unsere Forderung zum wirksamen Schutz unserer Kinder und Jugendlicher lautet daher nach wie vor:

Verbot der Alkoholwerbung im sportlichen Umfeld!

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