Der Irrtum der Bremer Innenbehörde zum Thema Alkoholwerbung – Bericht des Weser-Kuriers vom 06.02.2013

Zahlreiche neue Forschungsergebnisse weisen einen Kausalzusammenhang von Alkoholwerbung und resultierendem Konsumverhalten bei Kindern und Jugendlichen nach. Von staatlicher Seite geduldet und steuerlich gefördert darf die Werbebranche im sportlichen Umfeld weiterhin Millionen-Umsätze generieren und hierbei staatlich geduldet und steuerlich gefördert die Gesundheit von Kindern aufs Spiel setzen.

Nicht nachweisgeprüfte Präventionsprogramme werden benutzt, um komatrinkende Kinder und Jugendliche mit „Trink-doch-nicht-so-viel“- Appellen einzudecken. Die „Trink-doch-nicht-so-viel“-Appelle gleichen dabei erstaunlich der von der Getränkeindustrie verwendeten Diktion, die gerne den Tenor „Trink doch mit Verantwortung“ verbreitet. Der durch Komatrinken von Kindern und Jugendlichen entstandene gesellschaftliche Schaden ist immens. Kinder, die aufgrund von frühzeitigem Alkoholkonsum in die Sucht abrutschen, benötigen langwierige, personalintensive Entwöhnungsprogramme und tragen oft irreparable organische und seelische Schäden mit sich.

Der gesellschaftliche Schaden ist immens.

Die bisherigen Werbepraktiken zu dulden und die in den letzten Jahren bekannt gewordenen Fakten mitsamt aller resultierenden gesellschaftlichen Schäden zu ignorieren, bedeutet

                                                    grobe Fahrlässigkeit

im Umgang mit der Gesundheit und der Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen.

Rainer Gausepohl vertrat laut Meldung vom 6. 2. 2013 im Weser-Kurier die Ansicht:

„ …Werbeverbote sind unserer Meinung nach allerdings wirkungslos…“

Wir weisen in diesem Zusammenhang die Aussage des Sprechers der Bremer Innenbehörde Rainer Gausepohl entschieden zurück, weil sie falsch ist.

Die aktuelle Studie der DAK belegt dagegen eindeutig:

Es bestätigt sich ein robuster korrelativer Zusammenhang zwischen Alkoholwerbung und Trinkverhalten / Einstellungen gegenüber Alkohol.“

Unsere Forderung zum wirksamen Schutz unserer Kinder und Jugendlicher lautet daher nach wie vor:

Verbot der Alkoholwerbung im sportlichen Umfeld!

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