Traumatische Zahnschäden nach jugendlichem Alkoholkonsum

Hans-Werner BertelsenPDF

Die Zunahme der unter starkem Alkoholeinfluss stehenden hospitalisierten Kinder und Jugendlichen geht einher mit der Zunahme von Roheitsdelikten und Zahnschäden. Die dabei entstandenen Schäden sind oftmals groß – sowohl für die Betroffenen als auch für die Solidargemeinschaft.

Die aktuelle Entwicklung

Der Alkoholkonsum unter Jugendlichen ist rückläufig. Gleichzeitig steigt die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die nach starkem Alkoholkonsum in ein Krankenhaus eingeliefert werden, steigt stetig an. Die Quote der wegen einer Alkoholvergiftung hospitalisierten Jugendlichen zwischen 12 und 16 Jahren betrug im bundesweiten Durchschnitt 2,3 auf 1000 Versicherte. Den niedrigsten Wert verzeichnet Hamburg (1,7 pro 1000) und den höchsten Bremen (4,3 pro 1000). Die stärksten Zuwachsraten finden sich in der Gruppe der 10-15 jährigen Mädchen (Thomasius). Die Gründe für den unter Umständen lebensgefährlichen Sturz in das Koma sind Gruppendruck, Langeweile und oftmals auch Perspektivlosigkeit bei Unkenntnis der resultierenden Gefahren. Die Kosten für eine notärztliche Intervention und Krankenhausbehandlung betragen pro Patient ca. 500.- Euro (Claßen). Die aktuelle Forschung beweist eine Korrelation zwischen niedrigem Einstiegsalter und späterer Suchtkarriere. So berichtet Möller von einem problemlosen Alkoholkonsum bei Erwachsenen, die den Erstkontakt im Alter von 21 Jahren hatten. Neurologische Befunde zeigen eindeutig eine Wachstumsaktivität des Hirngewebes bis zum Alter von 21 Jahren. Dies erkläre die gesteigerte Vulnerabilität und die forcierte Suchtentwicklung bei Jugendlichen (Möller). Die Werbebranche verzeichnet Milliardenumsätze und die Alkoholwerbung ist längst ein wichtiger Wirtschaftsfaktor geworden, dem sich niemand – auch nicht die Kinder und Jugendlichen – entziehen kann. Das Mengenverhältnis zwischen verharmlosender, mit positiven „trendigen und stylishen“ Attributen verknüpfter Darstellung zu kritischen Berichten beträgt 400 : 1. Das bedeutet: im Durchschnitt sieht ein Jugendlicher 400 Spots mit tollen und erfolgreichen Menschen, die lächelnd ihre Dosis Alkohol präsentieren, bevor ein Bericht über die Negativfolgen gezeigt wird (Claßen). Dieser medienbedingte „Overkill“ wird im aktuellen WHO-Strategiepapier von 25.3.2010 an den Pranger gestellt und eine drastische Einschränkung der Werbeaktivitäten gefordert. Die gesundheitlichen und sozialpolitischen „Nebenwirkungen“ (Suchtentwicklung, Enthemmung und erhöhte Gewaltbereitschaft) drohen die positiven Seiten (Steuereinnahmen) zu überholen.

Folgen von Roheitsdelikten

Die Folgen von Roheitsdelikten steigen analog zu den Einlieferungszahlen an. Alkoholbedingte Zahnschädigungen werden als Bagatelle angesehen und nicht weiter gesondert erfasst. Am Beispiel eines 19-jährigen Jungen, der in einer Diskothek wahllos von einem enthemmten, alkoholisierten Jugendlichen angegriffen worden ist, soll gezeigt werden, welche Folgen hieraus entstehen können. Diese Folgen sind kurzfristig durch prothetische Maßnahmen zu beheben. Aber jeder erfahrene Kollege weiß, die beste Prothetik  eine limitierte Verweildauer hat und die Folgebehandlungen und –kosten stets weitaus höher sind, als die unmittelbar aufgewendeten Mittel. Im Polizeibericht unseres Falles heißt es lapidar „abgebrochener Zahn – Täter konnte nicht ermittelt werden“. Die Röntgenaufnahme zeigt uns ein nahezu kariesfreies Gebiss mit extraalveolären Kororalfrakturen der Zähne 34, 33 und 32. Als Nebenbefund sehen wir einen zusätzlichen retinierten und verlagerten 34a. (Bild 1, Bild 2)

Akute Schmerzbehandlung

Zur akuten Schmerzbehandlung waren zehn zahnärztliche Termine erforderlich. Der Patient wurde zwei Tage krankgeschrieben. Die Kosten für die konservierend-zahnärztlichen Maßnahmen (Anästhesien, Röntgendiagnostik, Wurzelbehandlungen) belaufen sich auf ca. 500.- Euro. Kieferchirurgische Maßnahmen (Resektionen, Röntgendiagnostik, CT) schlugen mit ca. 800.- Euro zu Buche. Eine anschließende prothetische Versorgung (3 Keramikkronen, 2 Titanstifte) wurde mit 1100.- Euro von der Krankenkasse bezuschusst (Bild 3). Der Eigenanteil für Vollverblendung betrug 280.- Euro.

Die volkswirtschaftlichen Kosten für den Arbeitsausfall sind nicht ermitteln, dürften sich aber auch im Bereich von 1000.- Euro bewegen.

Der Patient wird im Falle eines Versicherungsabschlusses mit Nachteilen rechnen müssen, weil drei Kronen im Frontzahnbereich genannt werden. Sollte eine prothetische Folgeversorgung nötig werden, so wird hier eine Implantatversorgung oder eine große Brücke das Versicherungsrisiko weiter stark erhöhen.

Als prothetische Versorgung wurden die Zähne 33 und 34 mit Exatec-Titanstiften (Hahnenkratt) versorgt. Der Aufbau erfolgte mit Rebilda (Voco) (Bilder 4, 5 und 6).

Die Definitivversorgung erfolgte durch das Eingliedern von drei Keramikverblendkronen (Bild 7 und 8).

Die Kosten trägt die Solidargemeinschaft

Die Kosten betragen allein für diesen Fall bei ca. 2680.- Euro. Diese Summe wird von der Solidargemeinschaft geschultert. Die volkswirtschaftlichen Kosten durch Arbeitsausfall sind hier nicht mitgerechnet. Auch die Kosten einer eventuell notwendigen (Trauma-)Therapie sind nicht aufgeführt.

WHO-Strategiepapier

Die WHO fordert in Ihrem aktuellen Strategiepapier eine drastische Reduzierung der Werbeaktivitäten sowie eine deutliche Erhöhung der Verfügbarkeitsschwelle (4). Auch die Innenminister sehen aufgrund der aktuellen Entwicklung  „dringenden Handlungsbedarf“. Mit dem Ziel, den Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen einzudämmen, verbinden die Landesregierungen auch diese Erwartung: Dass sich die im Zusammenhang mit Alkohol stehenden Straftaten wie Körperverletzungen und Sachbeschädigungen verringern (5).

Um die Verfügbarkeitsschwelle zu erhöhen, hat Bremen seit geraumer Zeit Testkäufe eingeführt. Die Ergebnisse sind  „ernüchternd“. Oftmals wird Kindern auch nach Vorzeigen des Ausweises Alkoholisches verkauft, weil der KassiererInn nicht das Geburtsjahr eines 16- oder 18-jährigen Jugendlichen ausrechnen kann.

Weil Aufklärungsmaßnahmen keinen, oder einen nur sehr geringen Effekt zeigen (Thomasius), ist der Gesetzgeber hier gefordert durch Werbeverbote und Preiserhöhungen für die Gesunderhaltung der Kinder und Jugendlichen zu sorgen.

Literatur:

1. Prof. Dr. Rainer Thomasius, Ärztlicher Leiter Deutsches Zentrum für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalters (DZSKJ) am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE): „Wenn Jugendliche trinken. Auswege aus Flatratetrinken und Komasaufen.“ Trias, 2010. Vortrag vom 10.11.10: „Wenn Jugendliche trinken“. Glocke, Bremen.

2. Dr. Martin Claßen, Chefarzt der Kinderklinik „Links der Weser“, Bremen. Vortrag vom 10.11.10: „Wenn Jugendliche trinken“. Glocke, Bremen.

3. Prof. Dr. Christoph Möller, Chefarzt Abteilung Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Kinderkrankenhaus „Auf der Bult“, Hannover. „Sucht im Jugendalter : Verstehen, Vorbeugen, Heilen“ . Vandenhoeck &∓ Ruprecht, 2007. Vortrag vom 2.9.09: Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen. Glocke, Bremen.

4. „Strategies to reduce the harmful use of alcohol: draft global strategy” A63/13 v. 25.3.10; www.who.int

5. “Mit Vorsatz in den Vollrausch”; Weser-Kurier v. 18.11.10 S. 16